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Lohn & Gehalt

Lohnabrechnungen ab 2010

15.01.2010

 

Im Rahmen der Senkung der Bürokratiekosten erfahren die Lohnabrechnungen ab dem Jahr 2010 wesentliche Änderungen. So wird das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) eingeführt. Für den Arbeitgeber besteht in diesem Zusammenhang die Verpflichtung, die Entgeltdaten der Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Dazu gehören im Wesentlichen folgende Daten:

 

  1. Allgemeine Angaben: Namensangaben, Geburtsdaten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Arbeitszeit, Steuer- und Sozialversicherungsbrutto, Steuer- und Sozialversicherungsabzüge.

 

  1. Fallbezogene Daten: sonstige und steuerfreie Bezüge, Arbeitgeberzuschüsse, Änderungen der Arbeitszeit.

 

  1. Daten bei Kündigung: Kündigung am, Kündigung zum, Grund der Kündigung, vertragswidriges Verhalten.

 

Es werden also in Zukunft wesentlich mehr Daten benötigt um die monatlichen Abrechnungen und Meldungen überhaupt erstellen zu können, der Datenschutz der Arbeitnehmer tritt immer weiter in den Hintergrund. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unbedingt darüber zu informieren, dass ihre Entgeltdaten an die zentrale Speicherstelle übermittelt werden.

 

In der Folge entfallen ab dem Jahr 2012 jegliche Bescheinigungen in Zusammenhang mit Lohn bzw. Gehaltsabrechnungen. Die Behörden, die entsprechende Angaben benötigen, können ab dem Jahr 2012 auf die in der zentralen Speicherstelle gespeicherten Daten voll umfänglich zugreifen, die Daten einsehen und abrufen. So sind z. B im Rahmen einer Kündigung Tag der Kündigung, Kündigungsfrist, Grund der Kündigung und die Basiszahlen für das Arbeitslosengeld für die Arbeitsagentur ersichtlich.

Als Arbeitgeber sollten Sie bereits darauf achten, dass Sie die notwendigen Daten sammeln um für das Jahr 2010 gewappnet zu sein.

 

Es ist zu erwarten, dass diese Maßnahme zum Bürokratieabbau mit erheblichen Mehraufwand und entsprechenden Mehrkosten verbunden sein wird, die Lohnabrechnungen werden schwieriger.

 

Weitere Informationen über die Abwicklung finden Sie im Internet unter www.das-elena-verfahren.deoder fragen Sie Ihren Steuerberater.

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